Hausordnung des Thomas-Mann-Gymnasiums Oschatz (Fassung gültig ab 01.08.2023)
Geltungsbereich:
Diese Hausordnung gilt für alle Schüler, Beschäftigte, Eltern sowie Gäste des Thomas-Mann- Gymnasiums Oschatz auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und wird ergänzt durch die Brand- und Evakuierungsordnung.
1. Allgemeine Bestimmungen:
1.1. Gegenseitige Rücksichtnahme, Achtung und Respekt prägen das Zusammenleben in unserer Schule. Saubere Kleidung und Einhaltung der persönlichen Hygiene sind Voraussetzung für das Lehren und Lernen in der Schulgemeinschaft.
1.2. Das Abstellen von Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen geschieht auf eigenes Risiko. Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen, Kraftfahrzeuge der Schüler/innen auf dem Parkplatz der Rosentalsporthalle.
1.3. Das Schulgelände mit allen Einrichtungen ist pfleglich zu behandeln. Sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten. Alle Schäden sind sofort dem Hausmeister bzw. im Sekretariat zu melden. Sind Schäden bewusst verursacht worden, hat der Verursacher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Ersatz zu leisten. Jeder ist aufgefordert, sparsam mit Arbeitsmitteln, Energie und Wasser umzugehen.
1.4. In jeder Klasse ist ein Ordnungsdienst zu benennen, der für den ordentlichen Zustand des Unterrichtsraumes verantwortlich ist. Stellen die Schüler beim Betreten eines Unterrichtsraumes eine auffallende Unordnung oder Verschmutzung fest, so ist dies dem Fachlehrer mitzuteilen. Die Schüler betreten den Raum in diesem Fall nicht. Am Ende des Unterrichts sind die Stühle hochzustellen, ggf. das Licht zu löschen und die Fenster zu schließen. Während der Pausen sind die Fenster geschlossen.
1.5. Psychische und physische Gewaltanwendung wird geahndet.
1.6. Zur Information und Meinungsäußerung können Wandzeitungen genutzt werden, wenn dadurch die Rechte und Würde anderer Personen nicht verletzt werden.
1.7. Alle Veröffentlichungen im Schulhaus unterliegen der Genehmigung durch die Schulleitung.
2. Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1. Das Handy darf grundsätzlich mit in die Schule gebracht werden. Im Unterricht befindet sich das Handy lautlos in der Schultasche.
2.2. Nach Aufforderung der Lehrkraft dürfen die Handys im Unterricht zum Lernen genutzt werden.
2.3. Persönlichkeitsrechte, der Datenschutz und das Urheberrecht sind von allen Personen strikt zu wahren.
2.4. Um die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu wahren, dürfen Bild- und Tonaufnahmen von Personen im gesamten Schulbereich nur mit deren Einwilligung angefertigt werden. Auch wenn diese Regel eingehalten worden ist, kann es eine Straftat darstellen, derartige Aufnahmen ohne Einwilligung der aufgenommenen Person zu verbreiten. Das gilt insbesondere für die Einstellung in die sozialen Netzwerke.
2.5. Fotos, Videos und Audioaufnahmen dürfen nur im Unterricht angefertigt werden, wenn diese aus- drücklich von der Lehrkraft genehmigt werden. Dies gilt auch für das Fotografieren von Tafelbil- dern, Arbeitsblättern etc.
2.6. Es ist verboten, Texte, Bilder, Lieder oder andere Dokumente mit rassistischen, sexistischen, ge- waltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden sowie verfassungsfeindlichen Inhalten auf Handy oder einem anderen Medium aufzurufen, zu bearbeiten oder weiter zu verteilen.
2.7. Die Lehrkraft hat das Recht, während einer Leistungserhebung die Handys und Smartwatches zu verwahren.
2.8. Das Mitbringen eines digitalen Endgerätes erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Gerät, für Verlust oder für Diebstahl. Digitale Endgeräte, die unberechtigt verwendet werden, können eingezogen werden und sind nach Unterrichtsschluss, verbunden mit einer Mitteilung an die Eltern, bei der Schulleitung abzuholen.
3. Nutzung von privaten Tablets im Unterricht als Schreibgerät
3.1. Die Nutzung eines Tablets im Unterricht ausschließlich als Schreibgerät ist für Schülerinnen und Schüler erlaubt. Die erweiterte Nutzung obliegt der Zustimmung der Lehrkraft.
3.2. Die Entscheidung darüber, ob Tablets im jeweiligen Unterricht verwendet werden dürfen, obliegt den Lehrkräften. Wird die Erlaubnis nicht erteilt, darf das Tablet nicht verwendet werden.
3.3. Die Lehrkraft kann nach pädagogischem Ermessen in bestimmten Unterrichtssequenzen das Anfertigen von Aufzeichnungen in analoger Form verlangen (z.B. Protokolle, Konstruktionen mit Zeichengeräten, etc.).
3.4. Das Tablet liegt im Unterricht flach auf dem Tisch. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die Lehrkraft.
3.5. Fotos, Videos und Audioaufnahmen dürfen nur im Unterricht angefertigt werden, wenn diese ausdrücklich von der Lehrkraft genehmigt werden. Dies gilt auch für das Fotografieren von Tafelbildern, Arbeitsblättern etc.
3.6. Leistungsehebungen erfolgen in der Regel analog. Ausnahmen sollten vorher ausdrücklich von der Lehrkraft festgelegt werden.
3.7. Das Mitbringen eines Tablets erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Gerät, für Verlust oder für Diebstahl.
4. Fürsorge und Aufsicht
4.1. Unfall- und Schadensmeldungen sind unverzüglich im Sekretariat vorzunehmen. Der Klassenlehrer oder Tutor ist zu informieren. Während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen unterliegen die Schüler der Aufsicht der Schule. In den Pausen dürfen die Schüler der Klassen 5 bis 9 das Schulgelände nicht verlassen. Das Verlassen des Schulgeländes bei Freistunden ist nur Schülern ab der 10. Klasse mit schriftlicher Einwilligung der Eltern (bei Volljährigkeit in Eigenverantwortung) und Genehmigung durch die Schule gestattet.
4.2. Für die selbstständige Beschäftigung während der Freistunden sind der Speiseraum, ausgewiesene freie Klassenzimmer sowie der Leseraum vorgesehen.
Leseraumordnung
1. Der Leseraum ist für Bücherfreunde und Leseratten immer geöffnet.
2. Der Austausch von Büchern ist ausdrücklich erwünscht.
3. Um die Freude an unserem Leseraum lange zu erhalten,
- bitte mit den Büchern und allen Einrichtungsgegenständen sorgsam und verantwortungsvoll umgehen,
- auf Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme achten,
- Taschen, Rucksäcke, Regenschirme im Taschenregal vor dem Leseraum abstellen,
- festgestellte Mängel sind sofort mitzuteilen (beim aufsichtsführenden Lehrer, im stellv. Schulleiterzimmer oder Sekretariat).
4.3. Die zentrale Aufbewahrungsstelle von Fundsachen befindet sich beim Hausmeister.
5. Schulbesuch und Unterrichtsbefreiung
5.1. Der Unterricht ist pünktlich und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Ist ein Lehrer 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, ist dies von einem Schüler im Sekretariat zu melden.
5.2. Krankheit/ Abmeldung
Die Eltern melden bis spätestens 8:00 Uhr unter Angabe des Namens und der Klasse ihr Kind im Sekretariat der Schule ab. (Tel. 03435 93 56 43 30 – Anrufbeantworter)
Zusätzlich ist eine schriftliche Entschuldigung des Kindes binnen drei Tagen beim Klassenlehrer bzw. Tutor nachzureichen.
Muss ein Kind einen Facharzttermin wahrnehmen, informieren die Eltern rechtzeitig vorher schriftlich den Klassenleiter.
Eltern informieren die Schule über ansteckende Krankheiten.
5.2.1. Bei Klausuren und Nachklausuren hat der Schüler, wie in der Prüfung, ein ärztliches Attest fristgerecht im Falle einer Erkrankung einzureichen. Sonst wird die nicht erbrachte Leistung mit 0 Punkten bewertet. Der Schüler legt zuerst dem Kursleiter, bei dem die Leistung erbracht wird, das ärztliche Attest vor und gibt dieses danach bei seinem Tutor ab.
5.2.2. Sind Referate, komplexe Leistungen und andere Leistungsnachweise für den Unterricht am Tage der Verhinderung zu erbringen, schickt der Schüler im Falle von Teamarbeit einem anderen Schüler seines Teams seine schriftlichen Materialien in geeigneter Weise zu. Sonst sind die Materialien am Folgetag im Sekretariat der Schule zu hinterlegen.
5.2.3. Bei nicht hinreichenden Leistungsnachweisen kann eine Ersatzprüfung über den gesamten oder bis dato behandelten Stoff durch den Kursleiter angeordnet werden.
6. Rechte der Schüler
6.1. Die Schüler wirken bei der Erfüllung der Unterrichts- und Erziehungsaufgaben mit.
6.2. Die Schüler nehmen ihr Recht auf Mitwirkung wahr, indem sie z. B.
- die Schülervertretung wählen bzw. in der Schülervertretung mitarbeiten,
- Vorschläge zur Gestaltung des außerunterrichtlichen Bereiches und des gesamten Lebens an der Schule unterbreiten und sich an deren Realisierung beteiligen,
- mit eigenen Leistungen zur Ausgestaltung der Schule beitragen.
7. Stunden- und Pausenordnung
7.1. Die Schule ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Das Schulhaus wird 15.30 Uhr geschlossen. Teilnehmer von Arbeitsgemeinschaften oder anderen außerunterrichtlichen Veranstaltungen werden von dem jeweiligen Verantwortlichen beaufsichtigt.
7.2. Während der großen Pausen halten sich die Schüler der 5. bis 9. Klassen im Freien auf (Schulhof, Spielplatz, Schulpark). Bei schlechter Witterung ist Hauspause (Durchsage).
Unterrichts- und Pausenzeiten
(regulär) | (verkürzt) | ||
1. Stundenblock | 07:50 bis 09:20 Uhr | 1. Stundenblock | 07:50 bis 08:50 Uhr |
2. Stundenblock | 09:35 bis 11:05 Uhr | 2. Stundenblock | 09:05 bis 10:05 Uhr |
Essenspause | (Busschüler) | ||
3. Stundenblock | 11:35 bis 13:05 Uhr | 3. Stundenblock | 10:15 bis 11:15 Uhr |
4. Stundenblock | 13:35 bis 15:05 Uhr | 4. Stundenblock | 11:30 bis 12:30 Uhr |
gez.: S. Knott
Schulleiterin